Arbeitsmedizin

In einer idealen Welt wären wir niemals krank oder verrenkt. Aber Dinge passieren. Und es ist gut, schon vorher grundlegende Maßnahmen getroffen zu haben. Darum gibt es auch entsprechende Vorschriften.

Das sagt das Gesetz zu Arbeitsmedizin

Das deutsche Arbeitsschutzgesetz definiert deine Pflichten zum Schutz deiner Mitarbeiter ganz klar. Laut § 1 ist es deine Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören verschiedene Vorsorge- und Betreuungsmaßnahmen:

Betriebsarzt

Es ist Pflicht, einen Betriebsbeauftragtern für den arbeitsmedizinischen Bereich zu ernennen. Dieser stellt die nötige Expertise in allen Fragen der Arbeitsmedizin.

Betriebsbeauftragter

Es ist Pflicht, einen Betriebsbeauftragtern für den arbeitsmedizinischen Bereich zu ernennen. Dieser stellt die nötige Expertise in allen Fragen der Arbeitsmedizin.

Vorsorgeuntersuchungen

Eine wichtige arbeitsmedizinische Maßnahme sind die Vorsorgeuntersuchungen, die maßgeblich zur Gesundheit deiner Mitarbeiter beitragen und gleichzeitig Arbeitsausfälle verringern.

Beratung von Mitarbeitern bei Wiedereingliederungsmaßnahmen

Wenn Mitarbeiter sechs Wochen oder länger krankgeschrieben sind, fällt ein normaler Einstieg zurück ins Arbeitsleben oftmals schwer. In diesem Fall unterstützen wir Sie gerne bei der Beratung von Mitarbeitern, die stufenweise wieder in den Berufsalltag eingegliedert werden sollen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Wir übernehmen auf Wunsch sowohl die Planung als auch die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Die Untersuchungen sind wichtig, damit der Arbeitnehmer in seiner Arbeitsfähigkeit nicht durch etwaige psychische oder physische Erkrankungen beeinträchtigt wird. Darüber hinaus ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung notwendig, um eine Gefährdungsbeurteilung erstellen zu können.

Betriebsbegehungen

Betriebsbegehungen gehören ebenfalls zu unseren Zusatzleistungen. Diese müssen in regelmäßigen Abständen oder bei Auffäligkeiten im arbeitsmedizinischen Bereich durchgeführt werden. Bei den Begehungen wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorlagen rechtmäßig eingehalten werden.

ASA-Sitzungen

Die Abkürzung ASA steht für Arbeitsschutzausschuss. Sobald ein Betrieb aus mehr als zwanzig Mitarbeitern besteht, ist es in Deutschland gesetzlich verpflichtend, einen Arbeitsschutzausschuss zu gründen. Der ASA setzt sich aus dem Geschäftsführer, ggf. dem Betriebsrat, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zusammen. Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abhaltung von ASA-Sitzungen.

Gespräche mit der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft

Die Einhaltung der geltenden Arbeitsschutzvorschriften wird streng von der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft kontrolliert. Für Außenstehende ist der rechtliche Aspekt dahinter teils nur schwer zu verstehen. Deshalb übernehmen wir anstehende Gespräche mit der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft gerne für Sie.

In drei Schritten safe

Gönn dir endlich Ruhe und stelle noch heute dein individuelles Sicherheits-Paket zusammen. Das geht schneller als du Arbeitssicherheit sagen kannst und hält exakt so lange, wie du möchtest!

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