Arbeitssicherheit
Klar, wo gehobelt wird, da fallen auch Späne! Doch nicht nur in der Werkstatt, auch im Büro können im hektischen Arbeitsalltag kleine Unachtsamkeiten echte Verletzungen hervorrufen. Arbeitgebende müssen dem konsequent vorbeugen.
Klar, wo gehobelt wird, da fallen auch Späne! Doch nicht nur in der Werkstatt, auch im Büro können im hektischen Arbeitsalltag kleine Unachtsamkeiten echte Verletzungen hervorrufen. Arbeitgebende müssen dem konsequent vorbeugen.
Im deutschen Arbeitsschutzgesetz sind deine Pflichten zum Schutz deiner Mitarbeiter klar geregelt. Wesentlich ist die in § 1 festgelegte Verantwortung, die Sicherheit und Gesundheit deiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Daher bist du zur Einhaltung folgender Maßnahmen gesetzlich verpflichtet:
Ein wichtiger Aspekt für die Aufrechterhaltung der Sicherheit am Arbeitsplatz ist die Ernennung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi).
Es ist deine Pflicht als Arbeitgeber, Vorsorgemaßnahmen gegen beruflich bedingte Krankheiten und Unfallgefahren zu ergreifen.
In den Bereich der Arbeitssicherheit fällt auch das Thema Mitarbeitergesundheit. Zu deinen Aufgaben gehört, die Angestellten ausführlich über das Thema Gesundheit am Arbeitsplatz zu informieren.
Du hast dafür Sorge zu tragen, dass deine Angestellten die Vorschriften einhalten, die für deinen Arbeitsplatz gelten. Dazu gehört auch die regelmäßige Unterweisung in Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz.
ASA steht für Arbeitsschutzausschuss. Wenn ein Betrieb mehr als zwanzig Mitarbeiter hat, ist die Gründung eines Arbeitsschutzausschusses in Deutschland gesetzlich verpflichtend. Dieser besteht unter anderem aus dem Geschäftsführer, ggf. dem Betriebsrat, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Wir unterstützen dich bei der korrekten Abhaltung von ASA-Sitzungen.
Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft arbeiten bei der Kontrolle von einzuhaltenden Arbeitsschutzvorschriften eng zusammen. Der rechtliche Aspekt hinter der Arbeitssicherheit ist für Außenstehende oftmals nicht so leicht zu durchschauen, Gerne führen wir an deiner Stelle die Gespräche mit der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft, sodass du dich auf dein eigentliches Tagesgeschäft konzentrieren kannst.
Viele sind sicher der Tatsache nicht bewusst, dass alle Betriebe, egal wie groß sie sind, streng geprüft werden. Das bedeutet, dass dein Unternehmen bereits ab einer Betriebsgröße von einem versicherungspflichtigen Mitarbeiten der gesetzlichen Auflagen zur Arbeitssicherheit entsprechen muss. Wir unterstützen dich darin, die Gefährdungsbeurteilung deines Betriebes durchzuführen.
Zu der Gefährdungsbeurteilung gehört auch das sogenannte Gefahrstoffkataster. Dabei handelt es sich um eine Auflistung der Gefahrstoffe, mit denen in einem Betrieb gearbeitet wird. Das Gefahrstoffkataster enthält auch Informationen über den Ort und die Art der Aufbewahrung. Der Zweck des Katasters ist der Schutz der Mitarbeiter vor Stoffen, die beispielsweise giftig, ätzend oder krebserregend sein können.